|
AGB Skischule Salzburg Sandra Nemeth
1. Allgemeines
Soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wird, gelten für sämtliche Geschäfte zwischen der Skischule Salzburg und den Kunden unsere AGB´s. Gegenstand des Unternehmen ist der Betrieb einer Schneesportschule (Skischule). Davon umfasst sind Dienstleistungen, wie die Erteilung von Unterricht in den Fertigkeiten und Kenntnissen von Schneesportarten, insbesondere des Skilaufes und Snowboard (ohne Garantie eines bestimmten Ausbildungserfolges) sowie das Führen und Begleiten von Schneesportarten insbesondere beim Skilauf und Snowboard.
2. Vertragsabschluss für Angebote, Online-Preisabfragen und Preise:
Reservierungen für Privat- und Gruppenkurse können persönlich vor Ort über Internet und telefonisch durchgeführt werden.
Die Angebote der Skischule Salzburg sind freibleibend.
Bei Buchungen vor Ort (Privat- und Gruppenkurse) wird ein Vertragsverhältnis erst mit dem Erwerb der Dienstleistung begründet.
Alle von uns genannten Preise sind in Euro und sofern nicht anders vereinbart ist, inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer zu verstehen. Preislisten sind ohne Gewähr. Für Druckfehler wird nicht gehaftet.
3. Zahlungsbedingungen
Sind keine anderen schriftlichen Vereinbarungen getroffen, ist für Verträge, die via Internet, Fax oder sonstigen Fernkommunikationsmitteln zustande kommen und Privat- sowie Gruppenkurse betreffen, unmittelbar vor Beginn der Dienstleistung in bar direkt dem Skilehrer oder bei einer autorisierten Person der Skischule Salzburg zu bezahlen.
Abrechnung des Privatskikurses erfolgt nach Ende der Dienstleistung in bar.
Für die am Erfüllungsort abgeschlossenen Verträge ist das Entgelt für die durchzuführende Dienstleistung im jeweiligen Skischulbüro in bar zu bezahlen.
Bei Zahlungsverzug durch den Besteller sind wir berechtigt, Verzugszinsen nach geltendem Recht einzufordern.
4. Allgemeine Teilnahmebedingungen
Der Vertragspartner hat die Skischule Salzburg über seine Fähigkeiten und Erfahrungen beim Skilauf wahrheitsgemäß und umfassend aufzuklären sowie selbstständig für eine dem Stand der Skitechnik und den äußeren Bedingungen entsprechende Ausrüstung Sorge zu tragen. Ebenfalls hat er die Skischule Salzburg über seinen Gesundheitszustand und allfällige Leiden umfassend aufzuklären.
Vor Beginn des Unterrichts ist durch den Vertragspartner selbständig die Überprüfung der Skiausrüstung (insbesondere Skibindung) durch einen Fachbetrieb zu veranlassen.
Die Gruppeneinteilung von Skikursen erfolgt durch die Skischule Salzburg. Sollte eine Rückstufung eines Teilnehmers erforderlich sein, so hat der Vertragspartner diese Entscheidung zu befolgen. Andernfalls ist die Skischule Salzburg zur Vertragsauflösung berechtigt.
Anweisungen der Skischule Salzburg hat der Vertragspartner zu befolgen. Missachtungen von Anweisungen und Ermahnungen berechtigt die Skischulen Salzburg umgehend zur Vertragsauflösung. Alkohol- und Drogeneinfluss berechtigt die Skischule Salzburg zur umgehenden Vertragsauflösung.
In den geschilderten Fällen hat der Vertragspartner bei Vertragsauflösung keinen Anspruch auf Rückerstattung des geleisteten Entgeltes.
Verkleinert sich bei Gruppenkursen die Anzahl der Kursteilnehmer auf weniger als 5 Personen, behaltet sich die Skischule Salzburg das Recht vor, diese zusammenzulegen oder die Unterrichtstunden zu reduzieren.
5. Haftungsbestimmungen
Jedem Teilnehmer wird der Abschluss einer Kranken-, Unfall-, Haftpflicht- und Auslandskrankenversicherung dringend empfohlen. Die Skischule Salzburg haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich für Schäden welche direkt mit der Tätigkeit der Skischule Salzburg in Zusammenhang steht und die vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden. Entsprechende Haftpflichtversicherung besteht.
6. Gewährleistung
Allfällige Reklamationen sind vom Vertragspartner unverzüglich vor Ort im jeweiligen Skischulbüro bekannt zugeben, um für Abhilfe zu sorgen. Es besteht kein Anspruch auf Minderung des Entgeldes bei schuldhaften Nichtanzeigen. Ansprüche gegen die Skischule Salzburg sind spätestens 4 Wochen nach Entstehen schriftlich geltend zu machen und zu begründen.
7. Rücktritt
Für Privatkurse gilt, dass ein Rücktritt vom Vertrag bis spätestens 17:00 Uhr des Vortages ohne Anfall einer Stornogebühr möglich ist. Erfolgt die Stornierung hingegen erst zu einem späteren Zeitpunkt, so ist die Skischule Salzburg berechtigt, den vereinbarungsgemäßen Tarif im Ausmaß eines vollen Tagessatzes zu verlangen
Für Gruppenkurse ist eine Rückerstattung bereits erbrachter Zahlungen nur bei Unfall und Krankheit, unter Vorlage des ärztlichem Attest eines ortsansässigen Arztes möglich. Der rückzuerstattende Betrag wird auf der Grundlage der tatsächlich erbrachten Dienstleistungen für diesen Zeitraum neu berechnet. Der Gesamtbetrag wird dadurch verringert, es können sich jedoch dabei die Tagessätze erhöhen.
Bei Nichterscheinen zum vereinbarten Termin oder bei Rücktritt einer laufenden Dienstleistung erfolgt keine Rückerstattung.
Bei witterungsbedingten Kursausfällen (höhere Gewalt) wird das geleistete Entgelt nicht zurückerstattet.
8. Erfüllungsort
Skischule Salzburg – Koppl / Krispl / Gaissau.
9. Gerichtsstand
Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist das am Sitz der Skischule Salzburg sachlich zuständige Gericht ausschließlich zuständig.
10. Rechtswahl
Es gilt österreichisches Recht.
11. Rechtswirksamkeit
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingung unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und die des gesamten Rechtsgeschäftes nicht. Die unwirksame Bedingung ist durch eine solche zu ersetzen, die der unwirksamen Bedingung wirtschaftlich am nächsten kommt.
|